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Details der Vereinbarung über Lohnerhöhungen für den Privatsektor

04.01.2022

Am 1. Januar gaben UTICA und UGTT bekannt, dass sie eine Vereinbarung über die Erhöhung der Löhne und Gehälter im Privatsektor unterzeichnet hatten.

 

Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Organisationen deckt diese Vereinbarung die Jahre 2022, 2023 und 2024 ab.

 

Sie umfasst eine Erhöhung der Grundgehälter sowie der monatlichen Prämien mit allgemeinem und konstantem Charakter für die Beschäftigten.

 

Die Beschäftigten von Unternehmen in Branchen, für die Branchentarifverträge gelten, erhalten für das Jahr 2022 eine Lohnerhöhung von 6,5 % und für die Jahre 2023 und 2024 eine Erhöhung von 6,75 %.

 

Diese Erhöhungen betreffen sowohl das Grundgehalt als auch die monatlich gezahlten Prämien und Zulagen und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Eine Erhöhung für das Jahr 2022 um 6,5% auf das Grundgehalt von 2019. Diese Erhöhungen treten ab November 2021 in Kraft,
  • Eine Erhöhung der Prämien für 2022 um +6,5% auf den Wert der Prämien für 2019, die in den Branchenvereinbarungen vereinbart wurden, mit Inkrafttreten ab Dezember 2021,
  • Eine Erhöhung von +6,75% für 2023 auf das Grundgehalt von 2022. Sie tritt ab Januar 2023 in Kraft,
  • Eine Erhöhung der Prämien für 2023 um +6,75% auf den Wert der Prämien für 2022, die in den Branchenvereinbarungen vereinbart wurden, mit Inkrafttreten ab Januar 2023,
  • Eine Erhöhung für 2024 um +6,75% auf das Grundgehalt von 2023. Sie tritt im Januar 2024 in Kraft
  • Eine Erhöhung der Prämien für 2024 um +6,75% auf den Wert der Prämien von 2023, die in den Branchenvereinbarungen vereinbart wurden, mit Inkrafttreten ab Januar 2024.

 

Beide Parteien vereinbarten außerdem, dass die Branchenvereinbarungen bis Oktober 2024 überarbeitet werden.

Am 1. Januar gaben UTICA und UGTT bekannt, dass sie eine Vereinbarung über die Erhöhung der Löhne und Gehälter im Privatsektor unterzeichnet hatten.

 

Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Organisationen deckt diese Vereinbarung die Jahre 2022, 2023 und 2024 ab.

 

Sie umfasst eine Erhöhung der Grundgehälter sowie der monatlichen Prämien mit allgemeinem und konstantem Charakter für die Beschäftigten.

 

Die Beschäftigten von Unternehmen in Branchen, für die Branchentarifverträge gelten, erhalten für das Jahr 2022 eine Lohnerhöhung von 6,5 % und für die Jahre 2023 und 2024 eine Erhöhung von 6,75 %.

 

Diese Erhöhungen betreffen sowohl das Grundgehalt als auch die monatlich gezahlten Prämien und Zulagen und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Eine Erhöhung für das Jahr 2022 um 6,5% auf das Grundgehalt von 2019. Diese Erhöhungen treten ab November 2021 in Kraft,
  • Eine Erhöhung der Prämien für 2022 um +6,5% auf den Wert der Prämien für 2019, die in den Branchenvereinbarungen vereinbart wurden, mit Inkrafttreten ab Dezember 2021,
  • Eine Erhöhung von +6,75% für 2023 auf das Grundgehalt von 2022. Sie tritt ab Januar 2023 in Kraft,
  • Eine Erhöhung der Prämien für 2023 um +6,75% auf den Wert der Prämien für 2022, die in den Branchenvereinbarungen vereinbart wurden, mit Inkrafttreten ab Januar 2023,
  • Eine Erhöhung für 2024 um +6,75% auf das Grundgehalt von 2023. Sie tritt im Januar 2024 in Kraft
  • Eine Erhöhung der Prämien für 2024 um +6,75% auf den Wert der Prämien von 2023, die in den Branchenvereinbarungen vereinbart wurden, mit Inkrafttreten ab Januar 2024.

 

Beide Parteien vereinbarten außerdem, dass die Branchenvereinbarungen bis Oktober 2024 überarbeitet werden.

Das offizielle Dokument auf Arabisch finden Sie hier.